Kanzlei Knapp

Recht & Steuern


Interessante Informationen zum Thema...


Steuererklärungen – Buchführung – Jahresabschlüsse – Einspruch beim Finanzamt - Klage

Das Steuerrecht ist im ständigen Wandel. Bleiben Sie auf dem Laufenden indem Sie für das beste Ergebnis einen Profi beauftragen. Mit Rechtanwalt Steinherr verfügt Kanzlei Knapp über einen Fachmann mit mehr als 20 Jahren praktischer Erfahrung im Steuerrecht und im Arbeitsrecht. Wir betreuen Sie kompetent in allen Steuerfragen.

Beratung: Wenn Sie Fragen zur Erbschaftsteuer, Lohnsteuer, Minijob, Mindestlohn, Scheinselbstständigkeit oder Grenzgänger haben ist unsere Kompetenz im Arbeitsrecht und im Steuerecht zu Ihrem Vorteil. Wir beraten Sie gerne auch zu Fragen der Unternehmensgründung und gehen Schritt für Schritt mit Ihnen den Weg zu Ihrer GmbH, Ihrer UG oder Ihrem Einzelgewerbe. Wir fertigen mit Ihnen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, entwerfen Ihre Satzung, Arbeitsverträge, Ihren Gesellschaftsvertrag, vereinbaren Notartermine für Sie und begleiten Sie bei Bedarf zu Beurkundungsterminen.

Buchführung: Die Buchführung ist der Kern des Unternehmens und nicht nur lästige Pflicht. Das Wesen guter Buchführung ist die Selbstinformation des Unternehmers über den aktuellen Zustand seines Unternehmens.  Die Buchführung dient also nicht nur zur Vorbereitung der Steuererklärungen, der zusammenfassenden Meldung (ZM) oder der Umsatzsteuer-voranmeldung, sondern verschafft Ihnen einen guten Überblick, der über den aktuellen Stand des Bankkontos weit hinausreicht. Wir erstellen zu diesem Zweck Ihre Finanzbuchhaltung und wir bearbeiten selbstverständlich auch Löhne, inklusive Baulöhnen. Wir sind bei der Soka-Bau als Berater registriert.

Jahresabschluss: Auf Basis Ihrer Unterlagen erstellen wir Ihren Jahresabschluss, Ihre Einnahme-Überschussrechnung oder Ihre Bilanz zur Vorlage bei Kreditgebern oder zur Einreichung / Hinterlegung beim E-Bundesanzeiger.

Steuererklärungen: Wir fertigen alle Steuererklärungen incl. Einkommensteuererklärung für Grenzgänger, Körperschaftsteuererklärung für Kapitalgesellschaften, Gewerbesteuererklärung mit Zerlegungserklärung und die Umsatzsteuererklärung.

Rechtsbehelfe: Wir betreuen Sie auch in Verfahren mit den Finanzämtern. Wir können Steuerbescheide prüfen, beim Finanzamt Einspruch gegen fehlerhafte Steuerbescheide einlegen und auch das Verfahren bis zum Finanzgericht betreiben.

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Blitzer - Kontrolle

Sie wurden geblitzt? Sie sind bei einer anlassunabhängigen oder gezielten Verkehrskontrolle aufgefallen? Wir wahren Ihre Rechte im Bußgeldverfahren, falls Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und nun nicht wissen, wie Sie reagieren sollen. Vielen ist unbekannt, dass die Gesetze der Verteidigung gegen den Vorwurf einen Verkehrsverstoß begangen zu haben, zahlreiche Einfallstore bieten. Schlechte Fotos, falsch eingesetzte Apparaturen, Berechnungsfehler, Zugangs- und Verjährungsproblematika, sind nur ein kleiner Auszug aus den vielfältigen Möglichkeiten, die geeignet sind, der Behörde fundiert und wirksam entgegen zu treten.


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Führerscheinentzug - Verkehrsstraftat

Auch wenn Ihnen Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis drohen, ist versierte anwaltliche Unterstützung nötig. Aber auch wenn gegen Sie Ermittlungen wegen einer Verkehrsstraftat (z.B. Trunkenheitsfahrt) angestrengt werden oder wenn Sie aufgefordert werden, die MPU abzugeben, sollte man  sich anwaltlich beraten lassen.

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Sie wurden unverschuldet oder mit Teilschuld in einen Verkehrsunfall verwickelt? Wir übernehmen für Sie gerne die Schadensregulierung nach einem Unfall im Straßenverkehr und machen Ihre entstandenen Ansprüche geltend. Viele Geschädigte wissen nicht, dass ihr Anspruch auf Ersatz des ihnen entstandenen Schadens auch das Recht umfasst, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Ihr Vorteil: Sie ersparen sich Aufwand und Wege, genießen den Vorteil, dass der Ersatzpflichtige Sie nicht mit Schreiben hinhält und dass zudem alle Ihre Ansprüche Berücksichtigung finden. Wir sind bei der Unfallregulierung für Sie da und haben primär Ihre Interessen im Blick, was man von den Schadenssachbearbeitern der Haftpflichtversicherungen, die primär für ihre Aktionäre Gewinn erwirtschaften sollen, nicht behaupten kann. Als Unfallgeschädigter haben Sie einen direkten Schadensersatzanspruch gegen die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung auf Ersatz aller Ihnen entstandenen Schadenspositionen. Neben der Erstattung der Reparatur-, der Sachverständigen- und der Mietwagenkosten kann Ihnen Nutzungsausfall, entgangener Gewinn, Schmerzensgeld, eine Kostenpauschale, Kosten für Heilmittel, Dokumentenersatz, Fahrtkosten, die Erstattung von Spesen für An- und Abmeldung eines Ersatzfahrzeugs und weiteres mehr zustehen.
Die Höhe Ihres Anspruches hängt auch davon ab, in wieweit Ihnen ein Mitverschulden zuzurechnen ist. Bei einem Mitverschulden wird nur ein Teil des Schadens erstattet. KFZ-Haftpflichtversicherungen kürzen regelmäßig Erstattungsansprüche des Geschädigten und begründen dies mit einem angeblichen Mitverschulden und der daraus folgenden geminderten Haftungsquote.
Eine direkte Regulierung der Ansprüche über einen Anwalt ist daher in jedem Fall empfehlenswert. Die Kosten der außergerichtlichen Unfallregulierung trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.


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Einvernehmlich oder streitig?

Sie und Ihr Partner(in) haben sich auseinandergelebt und die Interessen gehen jetzt in unterschiedliche Richtungen? Wir empfehlen Ihnen die einvernehmliche Scheidung. Sie bleiben befreundet und können sich gegenseitig weiterhin ins Gesicht sehen. Das wirkt sich unmittelbar auf Ihre Lebensqualität aus. Zufriedene Eltern bedeutet glückliche Kinder  - und ganz nebenbei können Sie noch jede Menge Zeit, Nerven und Geld sparen.


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Umgang, Ehewohnung u. Zugewinn

Verliebt, verlobt, verheiratet – geschieden. Die Ängste und Sorgen, die unter Umständen mit der Trennung bzw. Scheidung einhergehen, können mit der Inanspruchnahme einer Beratung eines unserer Rechtsanwälte recht schnell und sicher aus der Welt geschafft werden. Haben Sie Kinder bleiben Sie Eltern – ein Leben lang. Hier setzen wir uns mit Ihnen zusammen und finden sinnvolle Lösungen für das Umgangsrecht und Sorgerecht. In welcher Höhe Ihnen Unterhalt zusteht oder Sie zur Unterhaltszahlung verpflichtet sind, errechnen wir Ihnen anhand der aktuellen Düsseldorfer Tabelle. Auch in Fragen der Altersvorsorge und der Vermögensauseinandersetzung beraten wir Sie, berechnen den Versorgungsausgleich und den Zugewinnausgleich und sind bei Bedarf bei der Hausratsteilung und Vermögensauseinandersetzung behilflich.ie und Ihr Partner(in) haben sich auseinandergelebt und die Interessen gehen jetzt in unterschiedliche Richtungen? Wir empfehlen Ihnen die einvernehmliche Scheidung. Sie bleiben befreundet und können sich gegenseitig weiterhin ins Gesicht sehen, das ist ein Stück Lebensqualität Das Ergebnis sind z.B. zufriedene Eltern, das bedeutet glückliche Kinder Und ganz nebenbei können Sie noch jede Menge Zeit, Nerven und Geld sparen.


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Arbeitsverträge - Mindestlohn

Arbeitgeber haben viele Hürden zu nehmen, um beim Arbeitsvertrag, bei der Gewährung von Urlaub, bei der Beachtung von Mindestlohnregelungen und bei der Arbeitszeit der Mitarbeiter nicht später beim Arbeitsgericht böse Überraschungen zu erleben. Wer nicht richtig kündigt oder abmahnt,  kann dafür vor dem Arbeitsgericht zur Kasse gebeten werden. Verfahren vor dem Arbeitsgericht kosten den Arbeitgeber immer Geld, denn die Beauftragung eines Rechtsanwaltes muss immer aus eigener Tasche bezahlt werden. Im Gegensatz zu sonstigen Verfahren kommt es für die Anwaltskosten im erstinstanzlichen Verfahren nicht auf Sieg oder Niederlage  an. Daneben kann sich der Ruf eines Unternehmens bei Mitarbeitern und Kunden verschlechtern, wenn das Unternehmen oft  verklagt wird. Es muss daher für Sie als Arbeitgeber das Ziel sein, Arbeitsgerichtsprozesse zu vermeiden. Termine kosten Zeit, Ruf und Geld. Vermeidung ist nur durch aufwändige Selbstrecherche des Unternehmers oder durch qualifizierte anwaltliche Beratung gewährleistet.

Zu den häufigsten und teuersten Fehler gehören fehlerhafte Arbeitsverträge, mündliche Arbeitsverträge oder schriftliche Arbeitsverträge, die in der Praxis nicht so durchgeführt werden wie es vereinbart ist.

Teuer kann Ihnen auch zu Stehen kommen, wenn falsch gekündigt wurde. Eine unwirksame Kündigung kann zur Zahlung von Abfindung führen. Eine Abfindung ist für Sie verlorenes Geld. Sie erhalten keine Gegenleistung.

Wir beraten Sie gerne, vertrauen Sie uns.


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Kündigung - Abmahnung - Lohn

Wir vertreten natürlich jederzeit Arbeitnehmer gegen deren Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht oder dem Landesarbeitsgericht - in allen Fragen des individuellen Arbeitsrechts und in jeder Phase des Gerichtsverfahrens. 

Hat Ihr Arbeitgeber eine fehlerhafte Abrechnung erteilt, Ihren Lohn zu sät oder garnicht überwiesen, Sie fehlerhaft abgemahnt oder Ihnen die Kündigung ausgesprochen, kann das für Sie glücklich enden. Wir finden die Fehler im Arbeitsvertrag, wir erkennen Missstände bei der Vertragsdurchführung, wir wehren uns für Sie gegen Abmahnungen und Kündigungen. sprechen Sie uns an!


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Regelinsolvenz

Die Verschuldung privater Haushalte steigt immer weiter an. Existenzen werden zerstört. Aus dem Schuldenturm finden die Schuldner keinen Ausweg. Durch weitere Zinsen und Kosten dreht sich die Schuldenspirale immer schneller.
Im geänderten Verbraucherinsolvenzverfahren können Schuldner - statt bisher nach sechs Jahren – bereits nach drei Jahren schuldenfrei sein.
Rechtsanwalt Knapp betreibt seit 1994 die Regulierung von Schulden und seit Einführung der InsO auch die Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir werden Ihre Situation analysieren, Ihnen Wege aus der Schuldenfalle aufzeigen und das Verbraucherinsolvenzverfahren anschließend mit Ihnen durchführen.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Bearbeitung von insolvenzrechtlichen Fällen stehen wir Ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite, wenn Ihnen die Insolvenz droht oder Sie zahlungsunfähig geworden sind. Auf die Fragen: Wann kann ein Insolvenzantrag eingereicht und was muss dabei beachtet werden? Wie laufen die Verhandlungen mit Gläubigern ab und wer kann mich dabei unterstützen? haben wir die richtigen Antworten. Zunächst verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre Vermögenssituation und erstellen einen Schuldenbereinigungsplan. Sodann treten wir in Kontakt mit Ihren Gläubigern und verhandeln z.B. einen Schuldenschnitt oder eine Ratenzahlungsvereinbarung. Scheitert ein solcher außergerichtlicher Einigungsversuch leiten wir das gerichtliche Insolvenzverfahren ein. Sie sehen: Den Weg aus dem Liquiditätsengpass oder der Überschuldung müssen Sie nicht alleine gehen. Privatpersonen helfen wir bei der Verbraucherinsolvenz, Freiberuflern, Selbstständigen und Unternehmen bei der Regelinsolvenz – sprechen Sie uns an!


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Oder: „Wie wichtig ist ein Testament?“

Sie suchen nach fachkundiger Beratung rund um Ihren Nachlass und Ihre letztwillige Verfügung? Als langjährig erfahrene Anwälte sind wir Ihr optimaler Ansprechpartner für die Gestaltung eines wirksamen Testaments oder Erbvertrags. Die Rechte und Interessen unserer Mandanten vertreten wir außerdem über den Erbfall hinaus. Wir prüfen Ihre Pflichtteilsansprüche, vertreten Sie im Erbscheinsverfahren, befassen uns mit der Auslegung und Vollstreckung von Testamenten oder helfen Ihnen, Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft zielführend zu lösen.
Viele glauben, dass das Errichten eines Testamentes überflüssig ist - oftmals ein trügerischer Irrtum. Der Ehegatte wird z.B. nicht automatisch Alleinerbe. Unvorbereitet wird er unter Umständen im Erbfall damit konfrontiert, sich mit anderen mehr oder weniger engen Verwandten auseinander setzen zu müssen und das Erbe zu teilen. Das gilt gerade auch für Ehepaare ohne Kinder. Nur ein Testament setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft. Wer seinen Nachlass nach seinen Vorstellungen gestalten möchte, sollte ein Testament aufsetzen.


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Ihr Schuldner zahlt nicht? Sie müssen sich mit nichtzahlenden Kunden herumärgern und bleiben auf ausstehenden Forderungen sitzen? Zögern Sie nicht, sich in solchen Fällen vertrauensvoll an uns zu wenden! Außergerichtlich oder, wenn nötig, gerichtlich verfolgen wir Ihre offenen Forderungen, erstellen anwaltliche Mahnschreiben, vertreten Sie im gerichtlichen Mahnverfahren und betreiben die Zwangsvollstreckung. Überlassen Sie uns Ihre Angelegenheiten auch im Bereich Masseninkasso. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und planen Sie mit uns Ihr Forderungsmanagement individuell. Auch wenn es sich um die Gestaltung von Vertragsbeziehungen oder die Prüfung der Bonität Ihrer Geschäftspartner handelt, sind Sie bei uns richtig.
Sie werden ungerechtfertigt in Anspruch genommen? Gleichermaßen setzen wir uns für Ihre Rechte als Schuldner ein und zeigen Ihnen, wie Sie sich bei Erhalt eines Mahnbescheids oder bei einer drohenden Pfändung optimal verhalten könnten.


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Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der Betreuung von Vereinen, insbesondere unterstützen wir Vereine und Verbände mit der Anfertigung einer Vereinssatzung und beraten zu Themen wie Vereinsregister, Spenden und Gemeinnützigkeit. Selbstverständlich können wir neben dem Beitragsinkasso auch die steuerlichen Belange der von uns betreuten Vereine übernehmen. Genauso selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei der Gründung eines Vereines mit Rat und Tat zur Seite, vereinbaren Notartermine für Sie und begleiten Sie bei Bedarf zu Beurkundungsterminen.


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Ihre Zeit als Berufskollege ist zu kostbar für Fernreisen! Daher bieten wir unseren Kollegen eine speziell diesen Bereich ansprechende Serviceleistung an: Die Terminsvertretung. Kanzlei Knapp übernimmt Terminsvertretungen in Freiburg und Südbaden in den Rechtsgebieten

  • Zivilrecht, mit den Themenbereichen: Schuld-, Sachen- und Erbrecht
  • Familienrecht mit den Themenbereichen: Scheidung, Trennung, Unterhalt, Vermögen und Kindschaftsrecht
  • Arbeitsrecht mit dem Themenbereich: individuelles Arbeitsrecht
  • Steuerrecht mit dem Themenbereich: nationales Steuerrecht
  • Bußgeldsachen, insbesondere wenn Bezug zum Verkehrsrecht besteht,
  • Wahrnehmung von Sprungterminen und von
  • Terminen aller Art in denen lediglich Prozesserklärungen abgegeben werden sollen.

Wir sichern kompetente, engagierte und sachgerechte Wahrnehmung Ihrer Mandantenrechte zu. Selbstverständlich ist für uns das abschließende Reporting. 

Beauftragen Sie uns nach telefonischer Anfrage per beA oder Email. Online steht Ihnen unser Kontaktformular zur Verfügung.